Stand: 11/2009
1. Allgemeines
1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montagen,
Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen oder sonstige
vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart,
gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und
sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Umfang der Lieferpflichten
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für
den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter Umständen zu
Abweichungen kommen, für die unser Haus nicht haftet.
2.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2.5. Werden bereits von AS Solar bestätigte Aufträge storniert oder
erheblich geändert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5 % der
Brutto-Auftragssumme fällig. Dem Kunden wird es gestattet, den Nachweis
zu führen, dass im Einzelfall ein Schaden oder eine Wertminderung
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist.
2.6. Bei Vereinbarung der Zahlung per Vorkasse und Zahlungsverzug von
einer Woche nach Fristsetzung hat AS Solar das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
2.7. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher
Bestätigung durch AS Solar akzeptiert und bei einem Netto-Warenwert
über 50,- €. AS Solar erhebt eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10 % des
Netto-Warenwertes, mindestens 50,- €. Die Transportkosten trägt der
Kunde. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese
originalverpackt, unbeschädigt und ungebraucht ist. Eine Rücknahme von
Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum netto zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen
Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
3.2. Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz nach § 288 BGB bei Kaufleuten und bei Verbraucherkäufen
verlangt. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
3.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B.
Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks,
Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche
Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche
Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis
zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen
Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiterhin
berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne
dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch
Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche
bleiben unberührt.
3.4. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen
von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
3.5. Bei Erstlieferung behalten wir uns das Recht auf Vorkasse vor.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von
Schecks – unser Eigentum.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum
stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an
der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer
Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der
Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft
Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder
Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen
Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und
diese unentgeltlich für uns verwahrt.
4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der
Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der
Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht
gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres
Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange
ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der
Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten,
bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware
ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe
Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von
Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.
4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf
Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten
verpflichtet.
5. Lieferfristen, Gefahrtragung
5.1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder
unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich
ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie,
Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht
richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der
Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die
Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in
angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung
nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 bleibt hiervon
unberührt.
5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies
gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind
von uns nicht zu vertreten.
5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes
haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr
übernommen haben. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des
Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen.
Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir
Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere
Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Falls nicht
ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert
versandt.
5.4. Kommt unser Haus in Verzug, kann der Käufer – auch wenn er
glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – keine
Entschädigung für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des
Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der
Lieferung, als auch sonstige Schadenersatzansprüche, sind in allen
Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer
gesetzten Frist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag
kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur
zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu
vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unseres Hauses
innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die
Lieferung besteht.
5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als
zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem
Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des
Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5
%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten
bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6. Gewährleistung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
6.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im
Angebot als vereinbart. Eine Garantie der Beschaffenheit der Ware oder
für die Dauer der Beschaffenheit gibt unser Haus nicht.
6.2. Nach Wahl unseres Hauses sind mangelhafte Lieferungen oder Teile
davon nachzubessern oder neu zu liefern, wenn der Sachmangel innerhalb
einer Frist von 12 Monaten seit Lieferung geltend gemacht wurde und
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
6.3. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht §§
438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere
Verjährungsfristen normieren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fährlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels.
6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung wegen unerheblicher
Mängel zu verweigern. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf
Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind
unserem Hause unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei
Handelsgeschäften innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware.
Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt. Im Übrigen findet bei
Geschäften unter Kaufleuten ergänzend § 377 HGB Anwendung.
6.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese
und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem
Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu
den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Käufer kann Zahlungen nur
zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren
Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht,
ist unser Haus berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Käufer zu
fordern.
6.7. Rückgriffe des Käufers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB
(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit
seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.8. Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten
ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware selbständig
von unserem Haus beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne
von § 434 Abs. 2 BGB sind.
6.9. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine
Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem
Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder
nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen,
insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der
Herstellerhaftung stehen.
6.10. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter
Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder
Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten –
und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am
Liefergegenstand selbst entstehen – haften wir oder unsere gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe
Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen
Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlern zugesicherter
Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen,
wenn es nicht gerade Sinn und Zweck der Zusicherung war,
Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6.11. Weitergehendere oder andere als die unter Ziffer 6. geregelten
Ansprüche des Käufers gegen unser Haus und wegen eines Sachmangels sind
ausgeschlossen.
7. Allgemeine Haftung
7.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher
Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei
jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe von Ziffer 7
eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit
unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen und/oder im Falle grober Fahrlässigkeit unserer
nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit
es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen,
mangelfreien Lieferung und wenn vereinbart, Installation sowie
Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Kunden die
vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen
oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals
oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden
bezwecken.
7.2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach auf
Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir
bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen haben oder unter Berücksichtung der Umstände, die bekannt
waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der
verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden
und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind,
sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung
der Ware typischerweise zu erwarten sind.
7.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere
Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe
von 2,5 Mio. € beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.
7.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten
nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5. Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb
unseres Hauses erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung
von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht unserem Haus das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Käufer erhält von diesem Rücktrittsrecht
unverzüglich Kenntnis, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
7.6. Wir sind lediglich Zwischenhändlerin und nicht Herstellerin. Eine
Haftung für Verpackungsmaterial, insbesondere eine Entsorgungspflicht
besteht daher nicht. Dies gilt nicht, wenn in Ausnahmefällen aufgrund
einer Umverpackung Waren von uns neu verpackt werden; in diesem Fall
gelten die Vorschriften der Verpackungsverordnung und ergänzend die
Regelungen unter Ziffer 8. dieser AGB.
7.7. Alle Angaben durch unser Haus zur Planung einer Anlage sind
lediglich als Empfehlungen zu verstehen, für deren Richtigkeit und
Umsetzbarkeit unser Haus keine Haftung übernimmt. Dies betrifft zum
einen technische Angaben zu den Produkten, die unser Haus lediglich vom
Hersteller an den Kunden weiterleitet, so dass für die Richtigkeit
dieser Angaben eine Haftung unseres Hauses nicht besteht. Zum anderen
sind Vorschläge unseres Hauses zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur
Kombination verschiedener Produkte vom Kunden eigenverantwortlich
technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere
Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden
eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind
vollständig ausgeschlossen.
8. Preise
8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Die Transportkosten werden extra ausgewiesen.
8.3. Für den Fall, dass eine Umverpackung notwendig wurde und die
Verpackungsverordnung Anwendung findet, berechnen wir Verpackungskosten
in Höhe von 8,5 % des Warenwertes pro Auftrag. Dem Kunden wird es
gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Einzelfall Verpackungskosten
überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale
angefallen sind.
8.4. Übernimmt der Kunde die Entsorgung von Verpackungsmaterial (lt.
Verpackungsverordnung), erstatten wir einen Wert in Höhe von 3 % des
Warenwerts pro Auftrag. Dieser kommt dann nicht zur Auszahlung, sondern
wird mit Positionen im Auftrag verrechnet.
8.5. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts
anderes vereinbart, trägt der Käufer neben der vereinbarten Vergütung
alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den
Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie
Auslösungen.
8.6. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
8.7. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes
durch den Kunden vorbehalten. Bei Irrtümern behalten wir uns
gleichfalls die Richtigstellung von Preisangaben vor.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist,
bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich
ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch
berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt
ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den
nationalen Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des
Vertragsverhältnisses Kaufleute stehen.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das
Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere
Bestimmungen der AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder
werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit
unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder
undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen
Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer
rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des
Vorliegens einer Regelungslücke.
AS Solar GmbH
Am Tönniesberg 4A
30453 Hannover
Telefon: +49 (0) 511 47 55 78 - 0
Telefax: +49 (0) 511 47 55 78 - 11
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